DDP (Bestimmungsort)
Lieferfristen.
Die Lieferfrist wird im Kostenvoranschlag für die Ausrüstung angegeben und ist der Zeitraum, den der Lieferant benötigt, um die Ausrüstung in das Lager des Empfängers zu liefern.
Das in diesem Angebot angegebene Lieferdatum ist ein Richtwert und kann sich bis zur Unterzeichnung des Liefervertrags ändern.
Der im Liefervertrag angegebene Liefertermin wird unter der Bedingung garantiert, dass die Zahlung innerhalb der im Liefervertrag angegebenen Fristen erfolgt.
Der angegebene Liefertermin setzt normale Lieferbedingungen voraus: keine gesetzlichen oder religiösen Feiertage in der Republik Polen, normale Witterungsbedingungen, keine Embargos, Epidemien, Tierseuchen und andere Fälle höherer Gewalt.
Garantiebedingungen
Die Garantiezeit für die gelieferten Geräte beträgt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, 12 Monate ab dem Datum der Aktivierung der Geräte.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist die Aktivierung des Geräts durch vom Hersteller zertifiziertes Servicepersonal.
Die rechtzeitige Wartung ist eine notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung.
Der Ablauf und die Bedingungen der Garantieleistung sind unter www.gpgroup.com.pl sowie im Anhang zum Liefervertrag, der Vorrang hat, zu finden.
Wartungsleistungen.
Installation, Inbetriebnahme, Mitarbeiterschulung, Garantie- und Serviceinspektionen werden von zertifiziertem Servicepersonal des Verkäufers, offiziellen Vertriebspartnern und anderen vom Gerätehersteller autorisierten Personen durchgeführt.